Gemeinschaftsarbeit in unserem Kleingartenverein
1. Grundsätze:
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Gemeinschaftsarbeit ist im Kleingartenverein unerlässlich. Die Pflicht zur Teilnahme ist im Pachtvertrag § 8 sowie in der Satzung
geregelt.
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Gemeinschaftsarbeit ist Pächterpflicht und gebunden an die Parzelle, unabhängig von ihrer Größe.
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Die Gemeinschaftsarbeit ist in Form von Pflichtstunden zu erbringen, deren Anzahl von der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Bei uns
sind das zur Zeit 8 Stunden.
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Grundsätzlich ist davon auszugehen: Wer einen Kleingarten gepachtet hat, ist in der Lage, Pflichtstunden zu erbringen.
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Wer keine Pflichtstunden leistet, zahlt dafür einen Abgeltungsbetrag, der in der Jahresrechnung ausgewiesen wird. Bei uns 25 €/Stunde.
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Das Mindestalter ist 18 Jahre. Grundsätzlich ist der Vorstand darüber vorher zu informieren.
2. Planung der Gemeinschaftsarbeiten:
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Gemeinschaftsarbeit fördert das Vereinsleben.
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Der Vorstand hat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass jeder Pächter die geforderten Pflichtstunden ableisten kann.
Informationen über die angebotenen Gemeinschaftsarbeiten findet ihr in den Aushängen und auf unserer Homepage.
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Keine Pflichtstunden sind:
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Arbeiten zur Pflege, Instandhaltung oder Verschönerung der eigenen Parzelle
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Pflegemaßnahmen an privaten Anpflanzungen außerhalb der eigenen Parzelle oder außerhalb der äußeren Einfriedung
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Arbeiten an selbst gewählten Objekten ohne Kenntnis bzw. Zustimmung des Vorstands.
Die Wege der Anlage sind von den Pächtern der jeweils angrenzenden Gärten in Ordnung zu halten.
3. Schwerpunkte für individuelle Objekte („Abos“)
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Pflege von Gemeinschaftsflächen, Rasenflächen, Rabatten
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Pflege und Instandhaltung vereinseigener Arbeitsgeräte
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Spezielle Aufgaben beim jährlichen Gartenfest.
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Eine Übersicht über sämtliche Objekte liegt beim Vorstand vor. Die Vergabe erfolgt in Form von individuellen Absprachen oder in anderer
geeigneter Form und wird objektkonkret jährlich vom Vorstand erfasst.
4. Gemeinsame Arbeitseinsätze
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Frühjahrsputz und Entsorgen von Baumverschnitt (Häckseln)
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Pflege der Außenanlagen (Zauninstandhaltung, Hecken schneiden, Abflüsse freihalten)
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Leerstehende Parzellen
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Pflege und Freihaltung der zum Verein gehörenden Flächen außerhalb der Einfriedungen
Die Anmeldefrist für alle Gemeinschaftsarbeiten ist der 31.07. des Jahres
Zuständig für die Gemeinschaftsarbeit:
Julia Henke (Garten 205)